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SCHUL- UND HAUSORDNUNG
Die Schul- und Hausordnung bildet die Grundlage für harmonisches Zusammenleben.
- Die Benutzung aller am Schulstandort befindlichen Sport- und Freizeitmöglichkeiten, wie etwa Sportplatz, Turnsaal, Fitnessraum, ist mit Zustimmung der diensthabenden Lehrperson ausdrücklich erwünscht. Die Schüler*innen gehen mit den jeweiligen Geräten ordnungsgemäß um, verlassen die Anlagen sauber und melden allfällige Beschädigungen unmittelbar.
- Die Schüler*innen halten sich an festgesetzte Unterrichtszeiten, sind pünktlich und nehmen zuverlässig am Unterrichtsgeschehen teil.
- Sollten die Schüler*innen den Schulbesuch nicht antreten können, ist von den Erziehungsberechtigten die Schule unverzüglich zu verständigen.
- Ein Fernbleiben der Schüler*innen vom Unterricht ist von einem Erziehungsberechtigten in schriftlicher Form zu entschuldigen und ist diese beim jeweiligen Klassenvorstand abzugeben.
- Erkrankungen und Unfälle sind den Lehrkräften sofort zu melden. Allergien, chronische Erkrankungen und eine regelmäßig verordnete Einnahme von Medikamenten sind der Schule (dem Klassenvorstand) bekanntzugeben.
- Schüler*innen, die in der Unterrichtszeit erkranken, sind von den Erziehungsberechtigten unverzüglich abzuholen.
- Für die Vollständigkeit der eigenen Unterrichtsbehelfe sowie für eine saubere Praxiskleidung sind die Schüler*innen selbst verantwortlich.
- Die Verwendung von Mobiltelefonen, Smartphones, Laptops, Tablet Computern oder ähnlichem während des Unterrichtes ist den Schüler*innen für private Zwecke nicht gestattet.
- Feuer- oder Brandverdacht ist unverzüglich zu melden. Bei Brandfall sind die Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und den Weisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.
- Bei Brand- und Katastrophenfällen ist am Sportplatz der Sammelplatz (ist gekennzeichnet)!
- Die Benützung von eigenen Kraftfahrzeugen ist nur zur An- und Abreise gestattet. Mitfahren, anderer Schüler*innen oder schulfremder Personen bedarf der Erlaubnis (schriftliche Erklärung) der Erziehungsberechtigten. Die Fahrzeuge dürfen nur auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Für etwaige Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.
- Es ist den Schüler*innen verboten, Gegenstände, die bei unsachgemäßer Verwendung eine Gefahr für sich oder andere darstellen können oder die Privatsphäre anderer beeinträchtigen (z.B. Drohne, Fluggeräte, …) in die Schule bzw. aller mit der Schule zusammenhängenden Räumlichkeiten und Grundstücke mitzuführen.
- In diesem Zusammenhang ist das Mitführen von Jagdwaffen ausschließlich für das Übungsschießen im Schwerpunktfach Jagdwesen gestattet, wenn diese nach Ankunft in der Schule SOFORT im Waffenschrank der Schule verwahrt werden. Gleiches gilt auch für die dazu mitgebrachte Munition. Darüber hinaus dürfen keine Waffen oder waffenähnliche Gegenstände, in die Schule gebracht werden.
- Es ist Schüler*innen verboten Maschinen und Geräte eigenmächtig in Betrieb zu nehmen oder diverse Sicherheitseinrichtungen, wie z.B. Brandmelder, Feuerlöscher oder dergleichen unbefugt zu betätigen.
- Die den Schüler*innen übertragenen Dienste werden verantwortungsbewusst durchgeführt. Sollten die Schüler*innen ihren Diensten nicht nachkommen können, kümmern sie sich zuverlässig und zeitgerecht um Ersatz.
- Der Klassendienst ist nach der letzten Theoriestunde in der Klasse zu machen und anschließend bei der Lehrkraft, die die letzte Theoriestunde hatte, abzumelden.
- Der Besitz und Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln ist den Schülern*innen am gesamten Schulstandort ausnahmslos verboten.
- Das Rauchen – auch E – Zigaretten, Oral-Tabak (Snus) – ist in der Schule und am Schulgelände verboten.
- Der Schul- und Internatsbereich darf ausschließlich mit sauberen Hausschuhen betreten werden. Die Straßen- bzw. Praxisschuhe sind in den dafür vorgesehenen Kästen gereinigt aufzubewahren.
- Die Schüler*innen gehen sorgsam mit den Einrichtungen der Schule um und halten das Gebäude sauber. Wer das Eigentum der Schule oder seiner Mitschüler*innen beschädigt, hat den Schaden zu bezahlen.
- Wertgegenstände und Geldbeträge sind versperrt aufzubewahren. Für abhandengekommenes Eigentum wird von der Schule keine Haftung übernommen.
- Die Lernstunde findet am Zimmer statt – Ausnahme Schüler*innen mit besonderem Lernbedarf in der Bibliothek.
- Den Burschen ist das Betreten und der Aufenthalt in der Internatseinheit der Mädchen ausnahmslos verboten.
- Den Mädchen ist das Betreten und der Aufenthalt in der Internatseinheit der Burschen ausnahmslos verboten.
- Externe Schüler*innen dürfen das Internat und dem Internat zugeordnete Anlagen nicht betreten. Sanktionen: Externe im Internat – ZBV (Zur besonderen Verwendung)
- Besuch im Internat muss bei der diensthabenden Lehrkraft angemeldet werden. Aufenthaltsmöglichkeit ist die Aula vor dem Speisesaal im Schulgebäude.
- Die Schüler*innen gehen sorgsam mit dem Inventar des Internats um und halten das Gebäude sauber. Wer das Eigentum des Internats oder seiner Mitschüler*innen beschädigt, hat den Schaden wieder gut zu machen.
- Alle Räume im Internat und deren Einrichtungen sind stets in Ordnung zu halten. In den Sanitäranlagen ist auf besondere Sauberkeit zu achten.
- Der Tagdienst des jeweiligen Stockwerkes kontrolliert um 21.00 Uhr die Küchenzeile, ob das Geschirr abgewaschen, die Geräte abgeschaltet und die Küchenzeile sauber geputzt ist.
- Für die Internatseinheiten wird ein Zimmerverantwortlicher (wöchentlich) mit der Aufgabe eingeteilt, die Einheit in der Früh (07:15 – 07:30 Uhr) und am Freitagmittag (ab 11:50 Uhr) ordentlich bei der diensthabenden Lehrkraft abzumelden.
- Zimmerkontrolle: ein gangverantwortlicher Schüler*in geht vor der diensthabenden Lehrkraft durch und kontrolliert die Zimmer. Im Anschluss daran geht dieser mit der diensthabenden Lehrkraft nochmals durch.
- Das Verlassen des Schulbereiches nach Unterrichtsende ist für interne Schüler*innen nur mit Genehmigung der diensthabenden Lehrkraft erlaubt. Der Ausgangswunsch ist beim Mittagessen bekannt zu geben, davon unberührt ist die verpflichtende Eintragung in die Ausgangsliste.
- Abmeldung wegen Nächtigung zu Hause per E-Mail bis 12.00 Uhr im Sekretariat.
- Der am Areal befindliche Löschteich darf nicht zum Baden genutzt werden. Die Schule und die diensthabenden Lehrkräfte übernehmen diesbezüglich keine Verantwortung.
- Wir legen großen Wert auf soziale Kompetenzen. Sich gegenseitig weiterzuhelfen ist erwünscht. Fehlverhalten gegenüber Mitschüler*innen, Mitarbeiter*innen und dem Lehrpersonal, die Nichterledigung von Diensten etc. ist durch soziales Engagement wieder gut zu machen. Körperliche und verbale Gewalt sowie Mobbing werden mit einem Verweis oder einem temporären Ausschluss geahndet.
- Wir respektieren die Vielfalt der Schöpfung und sehen Unterschiede hinsichtlich Alter, Geschlecht, Behinderung, Ethnologie, Religion und sexueller Orientierung unvoreingenommen.
- Wir bekennen uns zum Schutz unserer Umwelt und machen Nachhaltigkeit zum integralen Bestandteil des schulischen Alltags.
- Die Schüler*innen haben sämtliche zum Eigentum der Schule gehörenden Inventargegenstände schonend zu behandeln. Beschädigungen sind vom Verursacher zu bezahlen. Für allgemeine Schäden in den Zimmern sind die Verursacher bzw. ist die Zimmerbelegschaft verantwortlich. Dieses Prinzip gilt auch für die Klassen- und Übungsräume.
- Für verursachte Schäden haben die Schüler bzw. deren Eltern aufzukommen! melden. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein verursachter Schaden gegebenenfalls durch die Hausratsversicherung der Eltern beglichen werden kann. Am Schulanfang wird pro Schüler*in eine Kaution von 100, — Euro
eingehoben. Diese dient der Absicherung eventueller Schadenersatzansprüche. Am Schulschluss der jeweiligen Klasse werden das Internat und das Schulgebäude vom Hausmeister und den diensthabenden Lehrkräften kontrolliert. Falls keine über die natürliche Abnutzung hinausgehenden Schäden festgestellt werden,
wird die Kaution rückerstattet. Schäden, für deren Behebung die Kaution nicht ausreicht, werden nach der Reparatur verrechnet. Die Schüler*innen haben bereits bei Einzug in das Internat vorhandene Schäden, Verschmutzungen und Funktionsstörungen schriftlich der diensthabenden Lehrkraft zu melden. Mutwillige Beschädigungen und Vandalismus werden mit einem Verweis oder mit einem temporären Ausschluss geahndet. - Schüler*innen, die mutwillig die Brandschutztüren öffnen, haben Schadenersatz von 500, — Euro zu bezahlen.
- Positives Verhalten der Schüler*innen wird durch die Lehrer*innen und Mitarbeiter*innen mit Lob, Dank, Ermutigung und Anerkennung belohnt. Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Internatsordnung
- Kleine Delikte – ZBV (zur besonderen Verwendung) – durch die diensthabende Lehrkraft
- Große Delikte – unerlaubtes Baden, Alkohol, Drogen, Suchtmittel, Mädchen /Burschen in der Internatseinheit des anderen Geschlechts, mutwillige Beschädigungen, Diebstahl, unerlaubtes Entfernen aus dem Internat, Gefahr von Leib und Leben – SANKTIONEN
- Sanktionen: Bei Verstößen gegen die Schul- und Internatsordnung ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen. Strafen können sowohl einzelne Lehrer*innen als auch die Lehrerkonferenz aussprechen.
Mündlich – die Ermahnung (Lehrer*in, Mitarbeiter*in, Ausbildner*in)
Mündlich – der Verweis seitens des Direktors
Schriftlich – die Androhung auf Ausschluss aus dem Internat durch den Direktor
Schriftlich – der Ausschluss aus dem Internat durch den Direktor
Erfolgt ein zeitlich begrenzter Ausschluss aus dem Internat, werden die
Internatsgebühren nicht rückerstattet.
- In besonders schwerwiegenden Fällen ist auch ein Ausschluss aus der Schule nach Beschluss durch die Schulkonferenz bzw. durch die Schulabteilung per Bescheid möglich.
- Der Schüler/die Schülerin, bzw. die Erziehungsberechtigten, erteilt seine/ihre Zustimmung, dass Bildnisse seiner/ihrer Person, die im Rahmen der Schule, Schulveranstaltungen oder von der Schule organisierten Veranstaltungen etc. gemacht werden, in den Schulmedien (z.B. Zeitschriften, Internet, etc.) aber auch zu Werbezwecken für die Schule (z.B. Prospekte der Landwirtschaftlichen Fachschule, Webseite der Schule, etc.) unentgeltlich verwendet werden dürfen. Die Direktion ersucht im Interesse eines guten Schul- und Betriebsklimas die Schulgemeinschaft (Lehrer*innen, Eltern, Schüler*innen, Mitarbeiter*innen) um Beachtung dieser Schul- und Hausordnung.
Dir. Dipl.-Ing. Johannes Reiterlehner, BEd e.h.
LFS Gießhübl, Schul- und Hausordnung, Genehmigung SGA am 13.11.2023